BESTIMMUNGEN
gültig ab 1. Dezember 2025

 

      Der See ist vom 1. Dezember 2025 bis 20. März 2026 für ALLE Fischer gesperrt!
      Die Sperre ist am 21. März 2026 ab 15.00 Uhr wieder aufgehoben.

 

 

  • Angeln nur mit gültiger Jahresfischerkarten-Abgabe (OÖ Lizenz) erlaubt! Für Lizenzinhaber unter 14 Jahre haftet die Aufsichtsperson!
  • Fische dürfen NUR tot vom See abtransportiert werden!
  • Keine Fischentnahme während der Schonzeit! Gefangene Forellen während der Schonzeit bitte schonendst, wenn möglich gleich im Wasser, mit einer Zange abhaken. Nicht in den Unterfangkescher! Falls der Haken geschluckt wurde, Vorfach direkt am Maul abschneiden!
  • Fotos von großen Fischen nur KNIEND über dick gepolsterter Abhakmatte oder Cradle machen! 
  • Spinnfischen auf Forellen mit angemessenem Köder (max. 6 cm) ist bereits ab Saisonbeginn erlaubt! 
  • Fischen auf Raubfische ist ab 1.5. erlaubt! Das Auslegen von ganzen toten Köderfischen ab 15 cm Länge (keine Fischfetzen) darf nur mit Einzelhaken erfolgen!  
  • Schonzeiten und Brittelmaße lt. OÖ Fischereiordnung! Mongo-Teich Schonzeiten lt. Aushang beachten!
     

Pflicht:

  • Jeder Fischer hat sich waidgerecht gegenüber den Fischen, der Fauna und Flora am und um den Angelteich zu verhalten. 
  • Abhakmatte mit Randeinfassung (min. 100 cm) und Unterfangkescher (mind. 80 cm pro Seite), da jederzeit mit dem Fang großer Fische gerechnet werden muss. 
  • Karpfenfischen und Feederfischen: Cradle und Wiegeschlinge! Pro Gruppe genügt ein Set.
  • Zange zum Hakenlösen, First Aid Spray und Eimer mit Wasser für das Befeuchten der Abhakmatte und der Hände.
  • Gefangene Fische, die entnommen werden, müssen sofort getötet und in die Fangliste eingetragen werden.


Verboten ist:

  • Mit mehr als zwei Ruten angeln.
  • Baden sowie Futterboote.
  • Vom 1.1. bis 30.4. fischen mit Köderfisch = Raubfischschonzeit.
  • Auslegen von Fischfetzen! Nur ganze Köderfische und nicht kleiner als 15 cm!
  • Verwendung von Setzkescher und Karpfensack! Ausnahme: bei mehrtägigem Ansitz und nur nach Absprache mit einem Kontrollorgan.
  • Ausnehmen und Schuppen von Fischen am Teichgelände.
  • Angeln und Anfüttern vom Boot aus. Das Boot darf nur zum Ausbringen der Waller Boje benutzt werden.
  • Anfüttern im Juli, August und Dezember verboten! Für nähere Details siehe Rubrik "Teichordnung".
  • Lagerfeuer und offene Feuerstellen (ausgenommen Gasgrill sowie Feuerschalen/Griller mit einem Mindestabstand von 20 cm zum Boden).
  • Eigenmüll am Teichgelände zu vergessen!!!


Den Anordnungen des Bewirtschafters und der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Auf Verlangen ist der Angler verpflichtet, die Angelrute zur Kontrolle der Montage einzuholen. Es sind die nötigen Papiere vorzuweisen und diese sind am Gewässer mitzuführen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bzw. anderweitigen groben Vergehen ist jederzeit mit dem Verlust der Fischereiberechtigung und mit einem Verweis von der Anlage zu rechnen!

 

Das gesamte Teichgelände wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. 
Fischdiebstahl wird von unseren Aufsehern ausnahmslos zur polizeilichen Anzeige gebracht.

 

Bei Vereinsfischen oder geschlossenen Gesellschaften ist der See zu diesem Zeitraum auch für Jahreskartenfischer gesperrt. Dies wird mindestens 3 Tage vorher angekündigt (Aushang am See und Homepage unter www.mongo-teich.com). 

 

Der Anspruch auf Rückerstattung der Jahres- bzw. Tageskarte oder sonstiger Kosten und Gebühren besteht nicht.
Etwaige Änderungen der Bestimmungen vorbehalten.

 

 

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 4910 Ried i.I.

 

 

 

 

 

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